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Innovationsgutschein Bayern (IGS) für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe

Innovationsgutschein Bayern (IGS) für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe

26.01.2026

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert mit dem Innovationsgutschein Bayern die Zusammenarbeit kleiner Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Ziel ist die Entwicklung oder wesentliche Weiterentwicklung marktfähiger Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Es stehen zwei Varianten zur Verfügung:

  • Innovationsgutschein Standard für technische bzw. technologische Innovationen mit förderfähigen Ausgaben von 4.000 € bis 38.000 €.

  • Innovationsgutschein Spezial für Projekte mit höherem Finanzbedarf und hochspezialisierter Begleitung (z. B. Universitäten), mit förderfähigen Ausgaben von 30.000 € bis 99.500 €.

Der IGS stärkt gezielt die Innovationskraft bayerischer Unternehmen und unterstützt nachhaltiges Wachstum, Stabilität und Zukunftsfähigkeit.