Innovationsgutschein Bayern (IGS) für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert mit dem Innovationsgutschein Bayern die Zusammenarbeit kleiner Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Ziel ist die Entwicklung oder wesentliche Weiterentwicklung marktfähiger Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Es stehen zwei Varianten zur Verfügung:
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Innovationsgutschein Standard für technische bzw. technologische Innovationen mit förderfähigen Ausgaben von 4.000 € bis 38.000 €.
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Innovationsgutschein Spezial für Projekte mit höherem Finanzbedarf und hochspezialisierter Begleitung (z. B. Universitäten), mit förderfähigen Ausgaben von 30.000 € bis 99.500 €.
Der IGS stärkt gezielt die Innovationskraft bayerischer Unternehmen und unterstützt nachhaltiges Wachstum, Stabilität und Zukunftsfähigkeit.